Mit dem DSL-Vergleich Monat für Monat sparen

Wer den Internetanbieter wechselt, kann seine Haushaltskosten kräftig senken: Innerhalb von drei Jahren ist der durchschnittliche Effektivpreis für Internettarife um mehr als ein Fünftel gefallen, das zeigt eine Preisanalyse von CHECK24. DSL-Wechsler sparen bis zu 600 Euro pro Jahr. Die Analyse zeigt, dass nicht nur Verbraucher mit einem alten DSL-Vertrag von einem Wechsel profitieren können, sondern dass sich ein regelmäßiger Vergleich lohnt. Wechsler beziehungsweise Neukunden profitieren unter anderem von rabattierten Rabatten, Freimonaten, Boni und Cashbacks.

Die richtige Surf-Geschwindigkeit auswählen

Internetanschlüsse werden dank des Breitbandausbaus immer schneller: Kabelnetzbetreiber bieten derzeit schon Surf-Geschwindigkeiten von bis zu 400 MBit/s an, das ist gut 25 mal so schnell wie Standard-DSL mit 16 MBit/s. Doch so eine schnelle Internetleitung braucht längst nicht jeder: Nur wer sehr viele sehr große Dateien aus dem Internet lädt, profitiert davon. Wer regelmäßig Videos in HD streamt, etwa über einen Video-on-Demand-Anbieter, für den reicht eine einfache 16-MBit/s-Leitung aus. Allerdings empfiehlt sich eine etwas schnellere Leitung, sobald der Haushalt mehrere Bewohner hat, die das Internet gleichzeitig nutzen wollen. Als Faustregel kann man mit einem Bedarf von 10 MBit/s pro Bewohner rechnen. Familien mit Kindern oder Jugendlichen in der Wohnung benötigen unter Umständen etwas mehr Bandbreite – zum Beispiel einen Anschluss mit 50 oder 100 MBit/s.

Vor dem Wechsel: Kündigungsfrist beachten

Wer seinen Internetanbieter wechseln will, sollte den Wechsel bereits sechs Wochen vor Ende der Kündigungsfrist beauftragen. Die Erfahrung zeigt: Der neue und der alte Anbieter haben dann genug Zeit, sich abzustimmen und den Wechsel zum geplanten Termin durchzuführen. Hat der Verbraucher seine Kündigungsfrist nicht zur Hand, kann er diese beim Anbieter erfragen. Generell gilt: Verträge müssen erfüllt werden, selbst wenn der Anbieterwechsel wegen eines Umzugs stattfinden soll. Nur wenn der alte Anbieter den Anschluss in der neuen Wohnung nicht wie vereinbart schalten kann, gibt es ein Sonderkündigungsrecht – die Frist beträgt hierbei allerdings drei Monate, Verbraucher sollten sich daher frühzeitig informieren.

Festnetznummer zum neuen Anbieter mitnehmen

Wollen Verbraucher ihre Festnetznummer zum neuen Anbieter mitnehmen, kündigt wegen der notwendigen Abstimmung beider Unternehmen der neue Anbieter den alten Anschluss. Wenn die Festnetznummer nicht mitgenommen werden soll, muss der Kunde den alten Anschluss selbst kündigen.

Jörg Nitzschke
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